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Rückerstattungsrecht nach einem Jahr

Das Mietdepot nach einem Jahr auch ohne Zustimmung des Vermieters zurückfordern!

In der Schweiz dient das Mietdepot als Sicherheit für den Vermieter, um potenzielle Schäden oder ausstehende Mieten abzudecken. Es wird in der Regel auf einem Sperrkonto angelegt.

Laut dem Schweizer Mietrecht steht es der Mieterin zu, das Mietdepot nach Ablauf eines Jahres zurückzufordern, sofern kein Verfahren vom Vermieter eingeleitet wurde.

Nach einem Jahr haben Mieterinnen das Recht, die Rückzahlung des Mietdepots selbstständig zu veranlassen. Hierfür sollten sie die Unterlagen, die das Ende des Mietverhältnisses vor einem Jahr belegen, zusammenstellen. Mit diesen Dokumenten können sie sich direkt an die Bank wenden, um die Auszahlung des Mietdepots zu beantragen. Dieser Schritt ist möglich, auch wenn der Vermieter seine Zustimmung nicht erteilt hat.

Es ist entscheidend, dass Sie als Mieterin in der Schweiz Ihre Rechte kennen und aktiv für diese eintreten.

Referenz: Mieterverband

Fazit

Mieterinnen können ihr Mietdepot nach einem Jahr auch ohne Zustimmung des Vermieters zurückfordern.